Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Vereinsbeitrag und dem Abteilungsbeitrag zusammen.
Mit dem Vereinsbeitrag werden die übergeordneten Kosten finanziert. Dazu gehören z.B. Betrieb und Unterhaltung des Ravenstein-Zentrums, Abgaben an LSB inkl. Versicherungen, Betrieb der Geschäftsstelle, Dienstleister wie Steuerberater etc.

Mit dem Abteilungsbeitrag werden die Kosten finanziert, die unmittelbar durch den Abteilungsbetrieb entstehen. Dazu gehören z.B. Übungsleiter-Honorare, Abgaben an die Sportfachverbände, Meldegelder, Verbrauchsmaterialien etc. Da unterschiedliche Sportarten unterschiedliche Kosten verursachen, sind auch die Abteilungsbeiträge unterschiedlich. Die Abteilungsbeiträge entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungsseiten die sie unterer dem Menüpunkt „Unser Angebot“ finden.

Vereinsbeiträge

Kinder bis 6 Jahre 5 € / Monat (60 € / Jahr)
Kinder / Jugendliche ab 6 bis 18 Jahre 7,50 € / Monat (90 € / Jahr)
Erwachsene ab 18 Jahre 12 € / Monat (144 € / Jahr)
2 Familienmitglieder 18 € / Monat (216 € / Jahr)
3 oder mehr Familienmitglieder 21 € / Monat (252 € / Jahr)
Fördermitgliedschaft mind. 48 € / Jahr

Unter Familienmitglieder sind auch Lebenspartner zu verstehen. Sofern die Summe der Einzelbeiträge (z.B. bei Kindern) geringer ist als der Familienbeitrag, gilt der geringere Gesamtbeitrag.

Erwachsene bis maximal 27 Jahre können den geringeren Jugend-Beitrag (Verein + Abteilung) zahlen, wenn sie jeweils den Nachweis vorlegen, dass sie Schüler(innen), Auszubildende, Student(inn)en oder FSJler(innen) sind. Dieser Nachweis muss jährlich bis 25.Januar unaufgefordert erfolgen, andernfalls wird automatisch die Umstufung zum Erwachsenenbeitrag durchgeführt.

Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über Lastschrifteinzug. Selbstzahlung (bar, Überweisung, Dauerauftrag) ist nicht möglich.

Gebühren

Einmalig Aufnahmegebühr bei erteilter Lastschrifteinzugsermächtigung 10 €
Jährliche Verwaltungsgebühr für 1/2-jährlichen Beitragseinzug 5 €
Mahngebühr für nicht termingerecht erfolgte Beitragszahlung 6 €

Bei nicht eingelösten Beitragslastschriften werden außerdem die dadurch entstandenen Bankgebühren belastet.

Bei Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt der/die Erziehungsberechtigte die Verpflichtung zur Zahlung der Vereins- und Abteilungsbeiträge.

Zahlungstermin

Der Vereinsbeitrag wird am 5. Februar sowie bei halbjährlichem Einzug zusätzlich am 5. Juli ggf. am darauffolgenden Werktag eingezogen. Der Abteilungsbeitrag wird am 5. April sowie bei halbjährlichem Einzug zusätzlich am 5. September ggf. am darauffolgenden Werktag eingezogen.

Versicherungsschutz

Ab Antragstellung besteht Versicherungsschutz bei Sportunfällen. Sportunfälle müssen zur Klärung des Versicherungsschutzes unverzüglich der Geschäftsstelle gemeldet werden.

Beitragskonto

Beitrags-Konto des FTV 1860:
Frankfurter Sparkasse
IBAN: auf Anfrage in der Geschäftsstelle

Benachrichtigungen

Die Zusendung von Einladungen, wichtigen Informationen und Newsletter des Vereins kann per E-Mail oder per Post erfolgen.

Datenschutz

Die Daten der Mitglieder werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.6. oder zum 31.12. möglich. Die Kündigung ist schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen, eine Kündigung gegenüber einer Abteilung genügt nicht.