Satzung

Auszug aus der Vereinssatzung (§2, Abs.1)
Zweck des Vereins ist die Pflege des Sports und des Kulturlebens nach den Grundsätzen der Solidarität und Freiwilligkeit unter Ausschluss von parteipolitischen, religiösen, beruflichen und ethnischen Gesichtspunkten. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Aktivitäten und Leistungen sowie der Förderung des Kulturlebens im Sinne kultureller Vielfalt und der eigenen Vereinsgeschichte verwirklicht. Dabei wird der pluralistischen Bevölkerungsstruktur der Stadt Frankfurt durch aktive Förderung des harmonischen Miteinanders verschiedener Bevölkerungsgruppen, sowie durch konsequentes Eintreten gegen jede Form von Diskriminierung Rechnung getragen.

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